Folgerezept vorbestellen, so geht´s!

Wenn Sie von uns regelmäßig das gleiche Rezept für ein Medikament oder die gleiche Verordnung für Hilfs- oder Heilmittel benötigen, müssen Sie nicht jedes Mal in die Praxis kommen. Bitte beachten Sie, dass bei Verordnungen für Hilfs- und Heilmittel gegebenenfalls eine Genehmigung der Pflegekasse erforderlich sein kann. 

Sie können täglich bis spätestens 17:00 Uhr ihr Rezept oder ihre Verordnung schriftlich oder telefonisch vorbestellen. Geben Sie bei Medikamenten die genaue Bezeichnung, die Stärke und die Dosierung an, wie diese in der Medikamentenliste angegeben wurden.  

Sie können die vorbestellten Rezepte und Verordnungen am Folgetag während der Sprechzeiten nach Vorlage der Versichertenkarte abholen. Aufgrund der Art und der Schwere der behandelnden Erkrankung ist gegebenenfalls ein ärztliches Gespräch vorher erforderlich.

Leitbild

So bestellen Sie schriftlich

Schicken Sie uns ihre Vorbestellung per Post oder faxen Sie Ihre Vorbestellung unter der Nummer: 030 / 335 21 91

So bestellen Sie telefonisch

Halten Sie ihre Medikamentenliste bereit.

Rufen Sie unter der Nummer 030 / 351 084 75

Warten Sie auf die Ansage….

Drücken Sie die Taste [….] und geben Sie Ihre Vorbestellung durch. 

Holen Sie die vorbestellten Rezepte und Verordnungen am Folgetag während der Sprechzeiten nach Vorlage der Versichertenkarte ab.